Eine Gebäudeversicherung wird auch oft als Wohngebäudeversicherung bezeichnet. Dabei ist dies nur ein Teilbereich. Eine Gebäudeversicherung wird allerdings nicht nur für Wohnimmobilien abgeschlossen, sie gilt auch für Gewerbeobjekte, sowie für Industriegebäude. Im Wesentlichen soll über eine Gebäudeversicherung ein Schaden an einem Gebäude reguliert werden, der durch Naturgewalten entstanden ist. Dazu gehören unter anderen Feuergefahren oder auch Hagel und Sturm. Jedoch sind nicht alle Ursachen für Gebäudeschäden über den Basisbereich hinaus versicherbar. Vor einem Vertragsabschluss sollte jeder Hauseigentümer sich bei der Versicherungsgesellschaft erkundigen, welches Schadensursachen versichert sind, welche eventuell zusätzlich versichert werden sollten, und welche komplett im Vertrag ausgeschlossen werden.
So sind unter anderen Schäden aus Grundwasser resultierend oft nicht im Versicherungsumfang enthalten. Wenn überhaupt möglich, kann man diese dann zusätzlich versichern, wobei dann die Beiträge eventuell höher ausfallen werden. Demzufolge sollte sich ein Besitzer von Immobilien rechtzeitig und umfassend informieren, welche Risiken verbleiben. Von Vorteil sind diese Informationen möglichst vor dem Immobilienkauf, damit man sich möglicherweise den Erwerb noch mal überlegen kann. Ist man im Besitz einer Immobilie und einer optimal passenden Gebäudeversicherung, sollte der Versicherungsnehmer sehr darauf achten, dass der geschlossen Vertrag auch an Aktualität stets Bestand hat, denn auch daran ist der Versicherungsschutz häufig gekoppelt. Sollten Umbauten oder eventuell Anbauten am Objekt stattfinden, so ist auch dies dem Versicherer mitzuteilen. Vernachlässigt man diese Informationspflicht, kann es durchaus sein, dass im Fall einer Schadensregulierung die Versicherungsleistung reduziert wird, oder unter Umständen gänzlich versagt wird.
Dazu: http://www.gebaeudeversicherung-fp.de/
Hausratversicherung und Wertgegenstände
Für Wertgegenstände werden bestimmte Entschädigungsobergrenzen durch die Hausratversicherung festgelegt. Diese Obergrenzen variieren zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften. Dabei wird unterschieden, ob die Wertsachen und Wertgegenstände in der Wohnung aufbewahrt werden oder ob diese in einem geeigneten Tresor fest verschlossen sind. So gehört Schmuck oder hohe Summen an Bargeld sicher verwahrt in den Tresor eingeschlossen. Wie aber berechnet eine Hausratversicherung die Entschädigungsgrenze bei den zu versicherten Wertsachen? Die Höhe der Entschädigungsgrenze für Wertgegenstände ist von Tarif zu Tarif sehr unterschiedlich. Daher ist es für die Versicherung sehr wichtig, ob die Wertsachen in einem Tresor untergebracht sind. Was genau ein Tresor ist, wird genau von der Versicherung definiert. Ein Tresor im Sinne der Hausratversicherung sollte mindestens 200 kg oder schwerer sein. Wenn dieses Gewicht unterschritten wird, so muss der Tresor nach den Herstellervorgaben fest mit der Wand oder dem Boden verankert sein. Wenn die Wertgegenstände in solch einem Tresor aufbewahrt werden, findet die Obergrenze der Entschädigung für Wertsachen außerhalb des Tresores keine Anwendung. Im Normalfall ist eine Obergrenze von 20 Prozent der Versicherungssumme bei den meisten Gesellschaften als Standard festgeschrieben. Wenn Sie eine höhere Entschädigungsgrenze brauchen oder wünschen, kann dies natürlich mit der Hausratversicherung extra vereinbart werden. Dadurch können aber die Versicherungsbeiträge für die Hausratversicherung etwas höher ausfallen als geplant.
Mehr dazu: http://www.hausratversicherung-fbs.de/hausratversicherung-vorteile/
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