IT-Recht als solches gibt es nicht in der deutschen Gesetzgebung. Aber es gibt einzelne Rechtskategorien, die unter anderem auch für Vorgänge im Internet angewendet werden können. Im Folgenden sollen nun einige dieser Rahmenbedingungen kurz skizziert werden – gemäß der Fachanwaltsordnung können entsprechend qualifizierte Juristen jedoch tatsächlich auf ihre Kompetenz im IT-Recht verweisen (gemäß § 5 Abs. R) der FAO).
Im Sinne der so geschilderten rechtlichen Situation gliedert sich nun IT-Recht in… weiter lesen…